Warum sollten Sie Mitglied im BUDEG werden?
Wir führen eine langjährige Partnerschaft als Gesellschafter der Zentralstelle für die Ausbildung im Detektiv-Gewerbe.
Anforderungen
Jahresbeitrag
Regulärer Beitrag: ab 300 €
Einmalig 50 €
Checkliste
Fortbildungen
BUDEG-Fach-Workshops
Klicken Sie auf das Seminar, um mehr Informationen zu bekommen.
Die Observation als spezielles Mittel zur Gewinnung von Erkenntnissen bei komplexen Ermittlungen in den Bereichen Schadensaufklärung und Gefahrenprävention.
Observationen zählen in der Ermittlungstätigkeit zu den speziellen und zugleich komplizierten Vorgehensweisen zur Gewinnung von Erkenntnissen und Informationen. Sie setzen dann ein, wenn begründete Hinweise auf einen deliktischen Hintergrund vorliegen und allgemeine Ermittlungen bislang zu keinem Erfolg führten.
Zielgerichtete Informationserarbeitung mittels gründlicher Recherchen und rechtlich zulässiger Auskünfte aus öffentlichen, nichtöffentlichen und allgemeinen Quellen
Die Thematik umfasst aktuelle Erkenntnisse und Erfahrungen aus der unmittelbaren Ermittlungs- und Recherchepraxis sowie der Analyse von rechtlich verwertbaren als auch reklamationsbehafteter Ermittlungsergebnisse.
Privatermittler belegen ihre Feststellungen mit Bildanlagen oder Fotodokumentationen. Sie dienen einerseits der Visualisierung getroffener und niedergeschriebener Feststellungen gegen-über dem Mandanten. Zum anderen können derartige Bildaufnahmen als Beweismittel zur Urteilsfindung in prozessualen Auseinandersetzungen eingebracht werden.
Im Workshop werden die aktuellen praktischen, technischen und rechtlichen Erkenntnisse der Fotografie speziell für den Bereich der Privatermittlungen erörtert.
Aus einer auf den ersten Blick relativ einfach wirkenden Fallkonstellation und Aufgabenstellung einer Ermittlung kann sich durchaus eine recht komplexe Fallbearbeitung ergeben. Insbesondere in Fällen, in denen Dritte – z.B. Anwaltskanzleien, Unternehmens- oder Steuerberater – zwischen den Mandanten geschaltet sind.
Dieser Workshop gibt Einblicke in die effiziente Analytik komplexer Recherchen anhand eines Fallbeispiels aus dem Wirtschaftsbereich.
Themenkomplex 1 „Führung von Ermittlungsgesprächen durch Privatermittler“
Das Ermittlungsgespräch, das im detektivischen Arbeitsfeld zur Anwendung kommt, ist ein aktiver und unmittelbarer Kommunikationsprozess. Hierbei wird die gesamte Bandbreite privater Ermittlungen tangiert. Dieser Prozess beginnt bereits mit der Annahme des Auftrages im Gespräch mit dem Auftraggeber.
Themenkomplex 2: „Der Privatermittler als Zeuge aus staatsanwaltschaftlicher Sicht“
Der Privatermittler schöpft nach freiem Ermessen die ihm gegebenen eigenverantwortlichen Ermittlungsmöglichkeiten aus. Später findet er sich u. U. als Zeuge vor Gericht plötzlich entgegen üblicher Arbeits- und Denkweisen in einer Passivrolle. Diese Rolle gestattet ihm lediglich konkret gestellte Fragen zu beantworten.
Themenkomplex 1
Themenkomplex 2
„Arbeitsgrundsätze für die private Ermittlungspraxis“
Referent: Rechtsanwalt Marco Biewald (Verdata Datenschutz, Düsseldorf)
Zu den klassischen Aufgaben eines Privatermittlers zählen die Beschaffung, die Verarbeitung und die Weitergabe personenbezogener Daten. Damit sind weite Teile der Tätigkeit im Detekteigewerbe von datenschutz-rechtlicher Relevanz, insbesondere die – Durchführung von Ermittlungen, – Dokumentation der Ermittlungsergebnisse im Computer, – Anfertigung von Berichten, – Weitergabe der Ermittlungsergebnisse an den Auftraggeber.
Die ausführliche Behandlung von sogenannten Daten- und Überwachungsskandalen in den Medien, in denen stellenweise auch Detektive involviert waren, belegt die zunehmende Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Thematik Datenschutz.
»Die neue höchstrichterliche Rechtsprechung zum Beschäftigungsdatenschutz – Chancen und Risiken für den Privatermittler« Referent: Rechtsanwalt Dr. Gerhard Grüner, FA für Straf- u. Arbeitsrecht, , Wiesbaden
»Informations- und Beweiserhebung sowie die rechtliche Verwertung von Erkenntnissen aus privaten Ermittlungen«
in Weiterführung der Thematik: „Umgang und Verwertung anonymer, unzulässig beschaffter oder auf sonstigem Wege erlangter Informationen und Beweise, im Spannungsfeld zwischen berechtigten Interessen und Persönlichkeitsschutz Aufgaben“
Referenten:
Rechtsanwalt Michael Rudnicki, FA für Straf- u. Verkehrsrecht, Berlin Rechtsanwalt Andreas Wattenberg, FA für Strafrecht, Berlin
Die klassischen Aufgaben des Detekteigewerbes liegen in der Ermittlung und Übermittlung personenbezogener Daten. Damit sind weite Teile der Detektivtätigkeit von Relevanz aus Sicht – des Datenschutzes und
– der rechtlichen Verwendbarkeit von Informationen und Beweismittel
Zur Durchführung privatrechtlicher gewerblicher Ermittlungen setzt dies insbesondere fachliche Kenntnisse voraus über:
– Durchführung und Grenzen privater Ermittlungen – Dokumentation der Ermittlungsergebnisse – Anfertigung von Berichten – Weitergabe der Ermittlungsergebnisse an den Auftraggeber
Jetzt Mitglied werden
Werden Sie jetzt Mitglied und profitieren Sie von den Vorteilen, die der BID bietet!
Hauptmenü
Service
Rechtliches
Copyright 2023 © Alle Rechte vorbehalten.