Bundesverband
des Detektiv- und Ermittlungsgewerbes

vormals: Bund Internationaler Detektive  e. V. 

Warum sollten Sie Mitglied im BUDEG werden?

Warum sollten Sie Mitglied im BUDEG werden?

Der Berufstand des Detektivs hat nur dann eine Perspektive, wenn die Aus- und Fortbildung, sowie die Qualitätssicherung weiter vorangetrieben werden.

Gewissenhaft

Die Einhaltung der Standes- und Ethikregeln entspricht der Verbandsphilosophie des BID.

Viel Erfahrung

Wir führen eine langjährige Partnerschaft als Gesellschafter der Zentralstelle für die Ausbildung im Detektiv-Gewerbe.

Hohe Qualität

Wir gewährleisten ein stetig hohes Qualitätsniveaus durch Befolgen der Forderungen der Berufsordnung für Detektive Deutschland.

Großes Netzwerk

Sie haben Zugriff auf ein weltweites Netzwerk von Spezialisten der Ermittlungsbranche.

Anforderungen

Anforderungen

  • Mindestalter 24 Jahre
  • Unbescholtenheit, geordnete persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse
  • Keine Bestrafung, die auf niedere Gesinnung schließen lässt oder aus der sich Zweifel an der persönlichen Zuverlässigkeit ergeben könnten
  • Geeigneter Fachkundenachweis
  • ANTRAG
    „ordentliche Mitgliedschaft“ (download Formular)
    „außerordentliche Mitgliedschaft“ (download Formular)
    „internationale Mitgliedschaft“ (
    download Formular)

Jahresbeitrag

Regulärer Beitrag: ab 300 €

Aufnahmegebühr / Administration

Einmalig 50 €

Jahresbeitrag

ab 300 €*
Regulärer Beitrag

Aufnahmegebühr / Administration

50 €
Einmalig
* ZAD Absolventen, als Berufseinsteiger, zahlen in den ersten 5 Jahren den halben Beitragssatz

Checkliste

Checkliste

Fortbildungen

Fortbildungen

Es existieren für diesen Beruf in Deutschland keine öffentlich-rechtlich anerkannten Ausbildungsnormierungen im Sinne des Berufs-Bildungsgesetzes (BBiG) und kein Rechtsschutz für die Berufsbezeichnung. Der BID zertifiziert seit 2008 jährlich seine Mitglieder auf freiwilliger Basis. Durch Teilnahme an Fachworkshops werden Grundlagen geschaffen, dass die Fachkompetenz erhalten und aktualisiert wird.

BUDEG-Fach-Workshops

BUDEG-Fach-Workshops

Klicken Sie auf das Seminar, um mehr Informationen zu bekommen.

Kursbeschreibung

Die Observation als spezielles Mittel zur Gewinnung von Erkenntnissen bei komplexen Ermittlungen in den Bereichen Schadensaufklärung und Gefahrenprävention.

Observationen zählen in der Ermittlungstätigkeit zu den speziellen und zugleich komplizierten Vorgehensweisen zur Gewinnung von Erkenntnissen und Informationen. Sie setzen dann ein, wenn begründete Hinweise auf einen deliktischen Hintergrund vorliegen und allgemeine Ermittlungen bislang zu keinem Erfolg führten.

Themeninhalte

  • Darstellung und Bewertung der unterschiedlichen Formen der Observation für die Praxis
  • grundlegende taktische und methodologische Aspekte
  • Einführung in die technische Observation
  • Training der Voraufklärung und des Einsatzes technischer Hilfsmittel
  • Erkennen fremder Observationen und geeignete Gegenmaßnahmen
  • Grundlegende rechtliche Fragen, Auswertung und Aufbereitung der mittels Observation erlangten Erkenntnisse
  • Berichtswesen und Dokumentation im Innen- und Außenverhältnis
  • Anforderungen an die inhaltliche Gliederung der Berichtlegung und Rechtsverwertbarkeit der Erkenntnisse

Kursbeschreibung

Berichterstattung – rechtssichere Dokumentation von Informationen, Beweismitteln und Bildanlagen als Ergebnis Privater Ermittlungen. Grundsätzlich gibt es für den Aufbau von Detektivberichten kein starres Schema oder allgemeinverbindliche Muster. In der Praxis haben sich, unter Berücksichtigung der Branchenerfahrung, der rechtswissenschaftlichen Lehre und der Rechtsprechung gewisse Grundregeln ergeben, die Anhaltspunkte sowohl für schriftliche als auch für mündlich vorgetragene Detektivberichte bilden.

Themeninhalte

  • Ziele der Berichterstattung
  • Beurteilungskriterien und Ansprüche
  • Berichtsarten und Berichtsformen
  • Der interne und externe Bericht
  • Aufbau, Struktur und Gliederung des Berichts
  • Orientierungsmittel im Bericht (Verzeichnisse und Anlagen)
  • Rechtsverwertbarkeit der Berichterstattung
  • Sachverständigentätigkeit und Gutachten zu Ermittlungsberichten
  • Visualisierung von Ermittlungsergebnissen

Kursbeschreibung

Zielgerichtete Informationserarbeitung mittels gründlicher Recherchen und rechtlich zulässiger Auskünfte aus öffentlichen, nichtöffentlichen und allgemeinen Quellen
Die Thematik umfasst aktuelle Erkenntnisse und Erfahrungen aus der unmittelbaren Ermittlungs- und Recherchepraxis sowie der Analyse von rechtlich verwertbaren als auch reklamationsbehafteter Ermittlungsergebnisse.

Themeninhalte

  • Systematik der Ermittlungsführung,
  • Grundzüge des methodischen Recherchierens,
  • Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen von Recherchen,
  • Grundsätze und rechtliche Risiken bei der Informations- und Datenübermittlung,
  • Methodisches und strategisches Vorgehen bei der Recherche,
  • Recherchier- und Ermittlungshilfen,
  • Grund- und Komplexrecherchen,
  • Identifizierung von Fehlinformationen,
  • Öffentliche und Nichtöffentliche Quellen,
  • Recherchieren im Internet,
  • Beschaffung von Informationen über persönliche Kontakte,
  • Auswertung und Verifizierung von Informationen.

Kursbeschreibung

Privatermittler belegen ihre Feststellungen mit Bildanlagen oder Fotodokumentationen. Sie dienen einerseits der Visualisierung getroffener und niedergeschriebener Feststellungen gegen-über dem Mandanten. Zum anderen können derartige Bildaufnahmen als Beweismittel zur Urteilsfindung in prozessualen Auseinandersetzungen eingebracht werden.

Im Workshop werden die aktuellen praktischen, technischen und rechtlichen Erkenntnisse der Fotografie speziell für den Bereich der Privatermittlungen erörtert.

Themeninhalte

  • Aufnahmetechniken,
    • Nähe und Distanz, Perspektive und Objektive,
    • Orientierungs-, Übersichts-, Teilübersichts- und Detailaufnahmen,
  • Kritische Aufnahmesituationen,
    • aus der Bewegung, „Schnappschuss“,
    • bei schlechten Licht- und Witterungsverhältnissen, bei Spiegelungen,
    • verdeckte Aufnahmen,
  • Praxisübung: „Dokumentation von relevanten Handlungen und des Ereignisorts“
  • Bildoptimierung per Software,
    • Messungen im Bild,
    • Belichtungskorrektur, Farbanpassung,
    • Beschnitt, Markierungen im Bild, Einblenden Datum/Uhrzeit/Geo-Koordinaten,
    • Herausrechnungen von Verwacklungen,
  • Bild- und Fotorecht,
    • Grenzen der Bildoptimierung,
    • forensiche Richtlinien,
    • verwertbare Fotodokumentation,
    • Archivierung von Bildaufnahmen.

Kursbeschreibung

Aus einer auf den ersten Blick relativ einfach wirkenden Fallkonstellation und Aufgabenstellung einer Ermittlung kann sich durchaus eine recht komplexe Fallbearbeitung ergeben. Insbesondere in Fällen, in denen Dritte – z.B. Anwaltskanzleien, Unternehmens- oder Steuerberater – zwischen den Mandanten geschaltet sind.

Dieser Workshop gibt Einblicke in die effiziente Analytik komplexer Recherchen anhand eines Fallbeispiels aus dem Wirtschaftsbereich.

Themeninhalte

  • Was bedeutet Analytik?
  • Wie werden Informationen ausgewertet und validiert?
  • Arbeiten mit Visualisierungstools zur Transparenz des Sachverhaltes
  • Erkennen von relevanten Ereignissen anhand von Zeit- und Ereignisdiagrammen

Kursbeschreibung

Themenkomplex 1 „Führung von Ermittlungsgesprächen durch Privatermittler“

Das Ermittlungsgespräch, das im detektivischen Arbeitsfeld zur Anwendung kommt, ist ein aktiver und unmittelbarer Kommunikationsprozess. Hierbei wird die gesamte Bandbreite privater Ermittlungen tangiert. Dieser Prozess beginnt bereits mit der Annahme des Auftrages im Gespräch mit dem Auftraggeber.

Themenkomplex 2: „Der Privatermittler als Zeuge aus staatsanwaltschaftlicher Sicht“

Der Privatermittler schöpft nach freiem Ermessen die ihm gegebenen eigenverantwortlichen Ermittlungsmöglichkeiten aus. Später findet er sich u. U. als Zeuge vor Gericht plötzlich entgegen üblicher Arbeits- und Denkweisen in einer Passivrolle. Diese Rolle gestattet ihm lediglich konkret gestellte Fragen zu beantworten.

Themeninhalte

Themenkomplex 1

  • Rechtliche und fachkundliche Grundregeln bei der Durchführung von Ermittlungsgesprächen
  • Methodik der Gesprächsführung
  • Einzelgespräch, oder mit Zeugen, oder mit Rechtsbeistand?
  • Aussageprüfung im Gespräch


Themenkomplex 2

  • Stellenwert des Privatermittlers als persönliches Beweismittel
  • Objektive und subjektive Anforderungen an den Privatermittler als „Berufszeuge“
  •  Bedeutung der schriftlichen Berichterstattung
  • Rechte und Pflichten des Zeugen sowie das Auftreten und Verhalten bei Gericht

Kursbeschreibung

„Arbeitsgrundsätze für die private Ermittlungspraxis“
Referent: Rechtsanwalt Marco Biewald (Verdata Datenschutz, Düsseldorf)

Zu den klassischen Aufgaben eines Privater­mittlers zählen die Beschaffung, die Verarbei­tung und die Weitergabe personenbezogener Daten. Damit sind weite Teile der Tätigkeit im Detekteigewerbe von datenschutz-rechtlicher Relevanz, insbesondere die – Durchführung von Ermittlungen, – Dokumentation der Ermittlungsergebnis­se im Computer, – Anfertigung von Berichten, – Weitergabe der Ermittlungsergebnisse an den Auftraggeber.

Die ausführliche Behandlung von soge­nannten Daten- und Überwachungs­skandalen in den Medien, in denen stel­lenweise auch Detektive involviert waren, belegt die zunehmende Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Thematik Daten­schutz.

Themeninhalte

  • Datenschutzrechtliche Prinzipien und Detektivarbeit – Was ist zu beachten?- Anwendbarkeit der BDSG-Vorschriften für alle Detektive? – Meldepflicht für Detektive? – Führung von Verfahren nach Bundesdatenschutzgesetz Vorschriften – Offenlegung der Identität als Detektiv wegen Informationspflichten? – Einbindung Subdienstleister
  • Datenschutz bei verschiedenen Ermittlungsmethodiken – Verdeckte Videoüberwachungen Voraussetzungen und Grenzen – Einsatz von GPS Überwachung: rechtliche Einordnung GPS Tracking – Recherchen in sozialen Netzwerken
  • Rechtlicher Rahmen: Ausblick: die geplante EU-Datenschutz­grundverordnung – Was könnte sich ändern? – Welche Auswirkungen sind denkbar? – Bestehen Ansätze für den BID als Verband zur Ein­wirkung?

Kursbeschreibung

»Die neue höchstrichterliche Rechtsprechung zum Beschäftigungsdatenschutz – Chancen und Risiken für den Privatermittler« Referent: Rechtsanwalt Dr. Gerhard Grüner, FA für Straf- u. Arbeitsrecht, , Wiesbaden

»Informations- und Beweiserhebung sowie die rechtliche Verwertung von Erkenntnissen aus privaten Ermittlungen«

in Weiterführung der Thematik: „Umgang und Verwertung anonymer, unzulässig beschaffter oder auf sonstigem Wege erlangter Informationen und Beweise, im Spannungsfeld zwischen berechtigten Interessen und Persönlichkeitsschutz Aufgaben“

Referenten:

Rechtsanwalt Michael Rudnicki, FA für Straf- u. Verkehrsrecht, Berlin Rechtsanwalt Andreas Wattenberg, FA für Strafrecht, Berlin

Die klassischen Aufgaben des Detekteigewerbes liegen in der Ermittlung und Übermittlung personenbezogener Daten. Damit sind weite Teile der Detektivtätigkeit von Relevanz aus Sicht – des Datenschutzes und

– der rechtlichen Verwendbarkeit von Informationen und Beweismittel

Zur Durchführung privatrechtlicher gewerblicher Ermittlungen setzt dies insbesondere fachliche Kenntnisse voraus über:

– Durchführung und Grenzen privater Ermittlungen – Dokumentation der Ermittlungsergebnisse – Anfertigung von Berichten – Weitergabe der Ermittlungsergebnisse an den Auftraggeber

Themeninhalte

  • Rechtsrelevante Problematiken der Informationserarbeitung durch technische Hilfsmittel– u.a. mittels offener und verdeckter Audio-/ Videoaufzeichnung,    Fotografieren etc.- Meldepflicht für Detektive?
  • Risiken der Informationserarbeitung durch nicht-technische Hilfsmittel – Informationsgewinnung durch Wahrnehmung, z.B. Beobachten, Zuhören,   Erkenntnisse durch »Hörensagen« und »im Vertrauen« – Informationsgewinnung z.B. durch Gesprächsführung, mittels investigativer Recherche   im sozialen Umfeld des Betroffenen, physisches Eindringen in den Lebensbereich des   Betroffenen, aus dem Papiercontainer, verdeckte Ermittlungen aus dem Vorgehen als   sog. »Agent provocateur« mittels Einflußnahmeverdeckte Ermittlungen
  • rechtliche Abwehransprüche der Zielperson
  • Beweiserhebungsverbote – bestimmte Beweismethoden, die nicht angewendet werden dürfen
  • Beweisverwertungsverbote – Funktion der Beweisverbote – rechtswidrige Erlangung von Beweismitteln durch Privatpersonen

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