Datenschutz im Rahmen gewerblicher privatrechtlicher Ermittlungen

BID-Fach-Workshop VII

Arbeitsgrundsätze für die private Ermittlungspraxis

Referent: Rechtsanwalt Marco Biewald (Verdata Datenschutz, Düsseldorf)

Zu den klassischen Aufgaben eines Privater­mittlers zählen die Beschaffung, die Verarbei­tung und die Weitergabe personenbezogener Daten. Damit sind weite Teile der Tätigkeit im Detekteigewerbe von datenschutz-rechtlicher Relevanz, insbesondere die – Durchführung von Ermittlungen, – Dokumentation der Ermittlungsergebnis­se im Computer, – Anfertigung von Berichten, – Weitergabe der Ermittlungsergebnisse an den Auftraggeber.

Die ausführliche Behandlung von soge­nannten Daten- und Überwachungs­skandalen in den Medien, in denen stel­lenweise auch Detektive involviert waren, belegt die zunehmende Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Thematik Daten­schutz.

Themeninhalte:

  • Datenschutzrechtliche Prinzipien und Detektivarbeit – Was ist zu beachten?- Anwendbarkeit der BDSG-Vorschriften für alle Detektive? – Meldepflicht für Detektive? – Führung von Verfahren nach Bundesdatenschutzgesetz Vorschriften – Offenlegung der Identität als Detektiv wegen Informationspflichten? – Einbindung Subdienstleister
  • Datenschutz bei verschiedenen Ermittlungsmethodiken – Verdeckte Videoüberwachungen Voraussetzungen und Grenzen – Einsatz von GPS Überwachung: rechtliche Einordnung GPS Tracking – Recherchen in sozialen Netzwerken
  • Rechtlicher Rahmen: Ausblick: die geplante EU-Datenschutz­grundverordnung – Was könnte sich ändern? – Welche Auswirkungen sind denkbar? – Bestehen Ansätze für den BID als Verband zur Ein­wirkung?