Bundesverband
des Detektiv- und Ermittlungsgewerbes

vormals: Bund Internationaler Detektive  e. V. 

IKD Zertifizierung

Europäische Dienstleistungsrichtlinien

2007: Die IKD hat im Jahr 2007 den IKD-Mindeststandart verabschiedet, um die Verbandsmitgliedschaft zu vereinheitlichen.

2010: In der Innenministerkonferenz im Mai 2010 in Hamburg wurde unter Punkt 33 der Tagesordnung über die Zertifizierung von Unternehmen im privaten Sicherheitsgewerbe diskutiert – eine Beschlussfassung erfolgte nicht.

2012: Die IKD definiert einen länderübergreifenden Kompetenz-Standard, der als europaweit anerkannte Qualifikation gilt. Kurz: EQF 5 (European Quality Framework – Level 5).

2013: Im Dezember 2013 hat das Präsidium des BID einem Audit (Überprüfung) des Qualitätsstandards durch die IKD zugestimmt.

2014: Im Jahr 2014 wurde das Auditverfahren vom Präsidium des BID vorbereitet und umgesetzt. Die Kernaufgabe bestand darin, darzustellen, dass in den letzten 3 Jahren BID Fortbildungsprogramme sowie kontinuierliche Kurse entwickelt, durchgeführt und wiederholt wurden.

Der Auditantrag mit allen erforderlichen Unterlagen und Referenz-Dokumenten musste bis Anfang Februar 2014 bei der IKD in schriftlicher Form und in englischer Sprache eingereicht werden.

Konzeptionell wurde der Antrag unterstützt durch ein:

  • Positionspapier
  • Qualitätssicherung
  • Fach-Workshops
  • Nachweise geprüfter Kompetenz (Zertifikate für Teilnehmer an Fortbildungsmaßnahmen)
  • Handbuch

Im April 2014 erfolgte ein Vor-Ort-Audit der IKD im Rahmen eines Fach-Workshops in Berlin.

2015: Im Jahr 2015 war es dann so weit, der BID wurde als 1. Verband in Europa zertifiziert.