Bundesverband
des Detektiv- und Ermittlungsgewerbes

vormals: Bund Internationaler Detektive  e. V. 

Bildungsinitiative – Der BID als engagierter Förderer der ZAD GmbH

Der BID e.V., seit seiner Gründung stets aktiv in der fachlichen Fortbildung, trat im Jahr 1985 an den Deutschen Industrie und Handelstag (DIHT) heran, um die Anerkennung des Detektiv-Berufes in Deutschland über erwirken. Ein aus Sicht des Verbandes notwendiger Schritt, der aufgrund des Alleingangs allerdings verhallte.

Die Stiftung Gesellschaft & Recht e. V. gründete im Jahr 1987 in Zusammenarbeit mit den deutschen Detektiv-Verbänden BDD e.V., BID e.V. und DDV e.V. die Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe – ZAD, später in Rechtsform einer GmbH. 

Der BID e.V. initiierte daraufhin erneut über die Stiftung Gesellschaft & Recht e.V. ein Arbeitsprojekt zur Entwicklung des Berufsbildes (Ausbildungsprogramm) für Detektive in Deutschland, das in die hierzu erforderlichen Verhandlungen mit dem Deutschen Industrie und Handelstag DIHT einzubringen ist.

Der von der ZAD geschaffene Berufsbildungsplan für Detektive in Deutschland wurde von der Arbeitsgemeinschaft der Innenministerien der Bundesländer im Arbeitskreis für öffentliche Sicherheit und Ordnung, im Jahr 1990 eingehend erörtert und als Grundlage für eine künftige gesetzliche Regelung betrachtet.
Vorgesehen war, eine Rechtsverordnung zur beruflichen Fortbildung von Detektiven gemäß § 64 Absatz 2 Berufsbildungsgesetz (BBIG) zu erreichen und eine Änderung der Gewerbeordnung durch gesetzliche Regelungen der Berufszulassung und der Berufsausübung vorzunehmen – ein Vorhaben, das ab 1995 von den zuständigen staatlichen und fachlichen Gremien nicht weiterverfolgt wurde.


Erst später, im Jahr 2009, wurde auf Anfrage der detektivischen Verbände von zuständiger staatlicher Stelle festgestellt: 

„Auch aus Sicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie hat die hohe Qualität detektivischer Dienstleistungen in Deutschland – nicht zuletzt unter ökonomischen Gesichtspunkten – einen großen Stellenwert.
Allerdings erscheint die Einführung eines Sachkundenachweises für Detektive aufgrund der durch Artikel 12 Grundgesetz geschützten Berufsfreiheit nach wie vor als nicht vertretbar
[…] „wonach es nicht Aufgabe des Staates, sondern des Gewerbes selbst ist, dafür zu sorgen, dass die Berufsangehörigen die für die Gewerbeausübung erforderlichen Voraussetzungen mitbringen und sich darüber ständig fachlich weiterbilden (BVerfGE 19, 330) […].“
„Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie begrüßt jedoch die Entwicklung von Qualitätscharten und Gütesiegeln durch die Berufsverbände als einen wichtigen Beitrag zur beruflichen Qualitätssicherung unterhalb der Ebene gesetzlicher Reglementierungen.“

Seit 1988 werden die einst beschlossenen Ziele der berufsbegleitenden Bildungsmaßnahmen kontinuierlich durch die ZAD GmbH umgesetzt.
Als privater Bildungsdienstleister vermittelt die ZAD GmbH Berufsinteressenten und fachlichen Quereinsteigern das für Detektive und private Ermittler umfangreiche und erforderliche praxisbezogene theoretische Wissen auf hoher Leistungsstufe.

Eine beständige Kooperation der ZAD GmbH mit der IHK Kassel-Marburg seit 2012 ermöglicht jedem ZAD Absolventen die zusätzliche Fachqualifikation zum „ZAD geprüften Privatermittler (IHK)“. 

Mit diesen profunden berufs- und fachkundlichen Kenntnissen ausgestattet ist es jedem ZAD Absolventen möglich, gewerbliche Ermittlungsdienstleistungen eigenverantwortlich sowie fach- und sachgerecht auszuführen.

Ein Kompetenzmerkmal, das als Aufnahmekriterium für eine Mitgliedschaft im BID e.V. verankert ist.