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Die Clearingstelle kann von BID Auftraggebern (Mandanten), externen Berufskollegen sowie gleichermaßen von Mitgliedern in Anspruch genommen werden und bietet Verfahren zur Einigung und Schlichtung bei festgestellten Konflikten.
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Sie fungiert als neutrale Mittlerin und bietet neben ihrer Fach- und Sachkompetenz auch Methoden der außergerichtlichen Streitbeilegung an, um langwierige Gerichtsprozesse überflüssig zu machen.
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Ferner vermittelt der BID qualifizierten, sachverständigen Beistand (Sachverständige).
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Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) werden von einem speziellen Beauftragten sachkundig geprüft und mit der Wettbewerbszentrale geklärt.