Pflichten der Verbandsmitglieder

Der BID setzt die ''Richtlinie zur Qualitätssicherung privater Ermittlungsdienstleistungen'' über selbstverpflichtende Maßnahmen gegenüber seinen Verbandsmitgliedern durch.
REGELUNGEN FÜR MITGLIEDER
(Auszug)
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Die Berufsordnung für Detektive in Deutschland, die durch den BID mitgetragen wird, regelt seit 1965 detailliert die Pflichten für Private Ermittler, insbesondere die Sorgfalts-, Erledigungs- und Wahrheitspflicht.
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Qualitätsbeeinflussender Kompetenz- und Leistungsstandards sowie Standes- und Ethikregeln.
- Es ist das grundlegende Regelwerk, für die allgemeinen Berufspflichten, das Verhältnis zum Auftraggeber, das Verhalten vor Behörden und Gerichten sowie die Berichterstattung und die Auftragsrealisierung.

