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Qualitätssicherung

RICHTLINIE ZUR QUALITÄTSSICHERUNG PRIVATER ERMITTLUNGSDIENSTLEISTUNGEN

Dieses Dokument beinhaltet berufsethische Grundsätze und Standesregeln. Sie werden gemeinsam vertreten von den Berufsverbänden

  • Bundesverband Deutscher Detektive (BDD)
  • Bund Internationaler Detektive (BID)

Textliche Abweichungen zwischen den Qualitätssicherungskonzepten der beiden Verbände ergeben sich aus Unterschieden in den jeweiligen Satzungen und Ordnungen. Diese berühren jedoch nicht die Kerngedanken dieser Richtlinie.

  • Die erforderliche Qualität investigativer Dienstleistungen wird über die berufsständischen Regelungen des BID gewährleistet sowie durch gezielte Aus- und Fortbildungsmaß-nahmen ständig optimiert.
  • Der BID nimmt über selbstverpflichtende Maßnahmen darauf Einfluss, dass das Ansehen der Privatermittler durch seriöse sowie fachliche kompetente Arbeit weiter wächst und der Vertrauenskredit der Klienten umfassend erhalten bleibt. Damit folgt der BID nicht nur den Forderungen der Berufsordnung für Detektive in Deutschland sondern gewährleistet, dass Ermittlungsdienstleistungen stets in hoher Qualität erbracht werden.
  • Seit 1986 ist der BID e.V. einer von mehreren Gesellschaftern der ZENTRALSTELLE FÜR DIE AUSBILDUNG IM DETEKTIVGEWERBE (ZAD), GmbH der Stiftung Gesellschaft & Recht e.V.
  • Diese langjährige Partnerschaft ermöglicht es den Mitgliedern des BID, sich auf eine einzigartige Fachwissens-Sammlung über den Berufsstand der Detektive und dessen Umfeld zu stützen; profundes Wissen aus branchenbezogenen Aufsätzen, Diplomarbeiten, Dissertationen, Urteilen und Rechtsentscheidungen sowie Erfahrungswerten aus verschiedensten Fall-Konstellationen.
  • Aus dieser Synergie entstand 2009 das "BID Handbuch für Detektive / Private Ermittler". Es bündelt ein komplexes fachliches Know-how, an dem sich unsere Mitglieder nicht nur orientieren, sondern dem sie auch profunde Erfahrungswerte für die eigene Ermittlungsarbeit entnehmen können.