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Anwaltskanzlei

 

Rechtsanwalt

Dr. Gerhard GRÜNER

 

Beratendes Mitglied des Präsidiums des BID

  • Rechtsanwalt Dr. Gerhard Grüner war von 1993 bis 1997 am Institut für Strafrecht und Strafprozeßrecht an der Technischen Universität Dresden tätig.
  • Von seinen Fachpublikationen ist insbesondere seine Dissertation[1] über die Mitwirkungsrechte und Mitwirkungspflichten des Verteidigers im Strafprozess sowie seine Beiträge über die Geldwäsche nach § 261 StGB und über strafprozessuale Beweisverbote hervorzuheben.
  • Seit 1999 ist Dr. Grüner mit einer eigenen Rechtsanwaltskanzlei in Wiesbaden niedergelassen. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Beschäftigung mit wirtschaftsstrafrechtlichen Fragestellungen sowohl als Verteidiger wie als Vertreter von Geschädigten.
  • Insbesondere im Zusammenhang der fortwährenden Zusammenarbeit mit Unternehmen im Sicherheitsbereich ergeben sich für Dr. Grüner immer wieder Bezugspunkte zu der Vornahme und Nutzung privater Ermittlungen im Wirtschaftsstrafrecht.
  • In Nebentätigkeit ist Dr. Grüner als Referent für die Referendarsausbildung am Landgericht Wiesbaden im Auftrag der Rechtsanwaltskammer Frankfurt/Main mit der Schwerpunkt ''Strafverteidigung'' sowie als Dozent und Lehrbeauftragter an der Fachhochschule Wiesbaden, mit dem Schwerpunkt privates Baurecht und privates Wirtschaftsrecht tätig.
  • Internet: www.RAGruener.de


[1] Grüner, Gerhard: ''Über den Mißbrauch von Mitwirkungsrechten und die Mitwirkungspflichten des Verteidigers im Strafprozeß '' Dissertation, Schriften zum Prozeßrecht, 157, Verlag Duncker & Humblot, Berlin, 2000.