Recht

Für Privatermittler, die ausschließlich beruflich auf dem Gebiet der privaten Ermittlung tätig sind, ist es von entscheidender Wichtigkeit, über umfangreiche Kenntnisse der grundlegenden staats- und privatrechtlichen Zusammenhänge zu verfügen.
-
Der Beruf des Privatermittlers gehört zu den so genannten rechtshelfenden Berufen, und es zählt im Wesentlichen zu den primären Aufgaben eines Detektivs, dem Einzelnen zur Wahrung oder Durchsetzung seiner legitimen und rechtlichen Ansprüche gegenüber anderen Personen, Gruppen oder auch staatlichen Institutionen zu verhelfen.
- Neben fundierten fachkundlichen, kriminalistischen und psychologischen Erfahrungen sind Rechtskenntnisse für die qualifizierte Ausübung der Privatermittlung unverzichtbar und somit eine elementare Voraussetzung der seriösen, auf Treu und Glauben ausgerichteten, Geschäftserledigung von Privatermittlern.
- Private Ermittlungstätigkeiten konfrontieren mitunter den Privatermittler mit Rechtsverletzungen anderer Menschen. Andererseits geraten Privatermittler selbst durch Ihre Arbeit in rechtliche Grenzbereiche und unterliegen erheblichen persönlichen Rechtsrisiken. Rechtskonformes Reagieren und Entscheiden kann nur erfolgen, wenn der Privatermittler über ein möglichst fundiertes und praxisbezogenes juristisches Fachwissen verfügt.
Aufgrund der hohen Rechtskomplexität und der Rechtsspezifik des Bereiches der Ermittlungsführung durch Private wird der BID in Rechtsfragen fachlich als auch anwaltschaftlich durch Rechtsanwalt Dr. Gerhard Grüner, Mitglied des Präsidiums des BID, unterstützt und beraten.