über unsLeistungenRechtQualitätFortbildungServiceInternationalesMitglieder
                                              
Beweisen ...
 
Informieren ...
 
Dokumentieren ...
                                                

 

"Klarheit und Transparenz

als Investition in sichere Entscheidungen"
 

    

   Rechtliche Regelungen des Detektei-Gewerbes in Deutschland

  • Der Gesetzgeber ordnet die Tätigkeit gewerblicher Ermittlungen durch
    Private (Privatermittler) dem Detektei-Gewerbe zu.
  • Es existieren für diesen Beruf in Deutschland keine öffentlich-rechtlich anerkannten Ausbildungsnormierungen im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und kein Rechtsschutz für die Berufsbezeichnung.
  • Als gesetzlich definierte Zugangsvoraussetzungen gelten die Bestimmungen gem.
    der §§ 14 und 38 (GewO).

   Vereinsrechtliche Regelungen der Verbandsmitgliedschaft im BID

  • Der BID ist gem. § 21 BGB ein gemeinnütziger eingetragener Verein.
  • Er ist für Personen bei fachlicher und moralischer Eignung zugänglich.
  • Zweck des Verbandes ist der Zusammenschluss der im Detektei-Gewerbe oder in artverwandten Gewerben tätigen Personen zur Förderung der Qualifizierung, des kollegialen Erfahrungsaustausches und der internationalen Zusammenarbeit
    zwischen den Verbandsmitgliedern.

Suchen nach

Spezielles