"Zweck des Verbandes ist der Zusammenschluss der im Detektivgewerbe oder in artverwandten Gewerben tätigen Personen. Er fördert die fachliche Fort- und Weiterbildung seiner Verbandsmitglieder, unterstützt den fachlich-kollegialen Erfahrungsaustausch und pflegt die internationale Zusammenarbeit zwischen Berufskollegen sowie andere zweckentsprechende Aktivitäten. Mitglieder des BID haben
die Möglichkeit auf ein umfassendes Netzwerk zurückzu-greifen, um ihre Tätigkeit wirtschaftlich und seriös ausüben zu können."
Auszug aus dem Berufsbildungsplan für Detektive und Detektivinnen
"Detektive sind Vertrauensträger besonderer Art. Das von der Allgemeinheit und den jeweiligen Auftraggebern in sie ge-
setzte Vertrauen bedarf hoher ethischer, moralischer und fachkundlicher Ansprüche.
Die detektivische Tätigkeit gebietet, für sich und andere Verantwortung zu übernehmen und ein hohes Maß an Eigeninitiative zu erbringen. Persönliche Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit der Berufsausübenden zählen hierzu ebenso wie fachliche Eignung. Hohes fachliches Können, ausgeprägte Kenntnisse über die Grundzüge des Rechts, Risiko- und Einsatzbereitschaft sowie eine permanente fachliche Qualifizierung sind grundlegende Voraussetzungen
für den Detektivberuf."
Präambel der Berufsordnung für Detektive in Deutschland
"Der deutsche Berufsdetektiv - im Sinne des Gesetzes ein Gewerbe-treibender - genießt in seiner Berufsausübung keine gesetz-
lichen Vorrechte oder Sonderrechte. Er übt keine amtlichen
oder behördlichen Funktionen aus. Seine beruflichen Rechte und Pflichten ergeben sich aus den für die Allgemeinheit geltenden Gesetzen und Vorschriften sowie der hierzu entwickelten Rechtsprechung. Dennoch nimmt er auf Grund seiner beruflichen Aufgaben und Tätigkeiten eine mit hoher Verantwortung verbundene Vertrauens- und Sonderstellung im Rechts- und Wirtschaftsleben ein.
Alle rechtlichen Arbeitsgrundlagen des Detektivs haben privaten Charakter. Diese private Rechtsstellung befreit vom Strafverfolgungszwang, wie er den Strafverfolgungsbehörden auferlegt ist. In seiner Berufsausübung dient der Detektiv in der Wahrung der berechtigten Interessen seiner Auftraggeber der Wahrheitsfindung und damit dem Recht. Die Stellung des Detektivs und seine Berufsausübung werden in Ergänzung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen durch nachstehende Berufs- und Standesordnung geregelt.
Diese Richtlinien geben die zur Zeit geltende Standesauffassung wieder. Sie können jedoch nicht erschöpfend sein. Der Detektiv wird durch diese Richtlinien nicht von der Pflicht entbunden, sein Handeln in eigener Verantwortung zu bestimmen. Er hat in standesrechtlichen Fragen sein Verhalten nach dem Geist der in den Richtlinien erkennbaren Standesauffassung einzurichten. Er hat auch den Anschein eines Handelns gegen die Berufsordnung zu vermeiden.
Diese Berufsordnung gilt auch für Angestellte und freie Mitarbeiter im Detektivberuf. Die Vorstände der Berufsverbände, die sich zu dieser Berufsordnung bekennen, haben ihre Mitglieder auf die Einhaltung dieser Berufsordnung zu verpflichten und den Mitgliedern in standesrechtlichen Fragen Auskunft zu erteilen."