In Deutschland gehören die
privaten Sicherheitsdienste, die Bewachungs- und Sicherungsdienstleistungen anbieten
- einschließlich der so genannten Kaufhausdetektive - , zum "erlaubnispflichtigen Gewerbe" und benötigen gemäß der Gewerbeordnung (GewO) eine behördliche Erlaubnis zur Ausübung ihrer Tätigkeit.
Das Detektivgewerbe ist dem "Vertrauensgewerbe" zugeordnet.
Um diesem gerecht zu werden, nimmt der BID im Rahmen seiner Möglichkeiten und auf der Grundlage der Berufsordnung für
Detektive in Deutschland
entsprechenden Einfluss auf die Einhaltung qualitätsbeeinflussender Kompetenz- und Leistungsstandards sowie Standes- und Ethikregeln.
Die erforderliche Qualität detektivischer und investigativer Dienstleistungen wird über die berufsständischen Regelungen des BID sowie dessen gezielten Aus- und Fortbildungs-maßnahmen gewährleistet und ständig optimiert.
Der BID zielt über selbstverpflichtende Maßnahmen darauf ab, dass das Ansehen der Detektive durch unseriöse und inkompetente Auswüchse nicht geschädigt und der Ver-trauenskredit der
Klienten nicht missbraucht wird. Hier wirkt insbesondere die Clearingstelle sowie die Aufklärungs und Öffentlichkeitsarbeit des BID in den verschiedensten Medien.
"Die Clearingstelle kann von BID Auftraggebern, externen Berufs-kollegen sowie gleichermaßen von Mitgliedern in Anspruch genommen werden und bietet Verfahren zur Einigung und Schlichtung bei festgestellten Konflikten.
Sie fungiert als neutrale Mittlerin und
bietet neben ihrer Fach- und Sachkompetenz auch Methoden der außergerichtlichen Streitbeilegung an, um langwierige Gerichts-prozesse überflüssig zu machen.
Ferner vermittelt der BID qualifizierten, sachverständigen
Beistand. Verstöße gegen das UWG werden von einem speziellen Beauftragten
sachkundig geprüft und mit der Wettbewerbszentrale geklärt."
Seine fachliche Kompetenz und vielfältigsten Erfahrungen, die sich aus mehr als vier Jahrzehnten praktischer Ermittlungstätigkeit ergeben, stellt der BID den Auftraggebern, seinen Mitgliedern, Behörden, Institutionen und Gerichten in Form von Sachverständigengutachten zur Verfügung.
Damit hat sich der BID kontinuierlich als solide und leistungsfähige Berufs- und Standesorganisation für Detektive erwiesen.