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"Klarheit und Transparenz
als Investition in sichere Entscheidungen"
Rechtliche Regelungen des Detektei-Gewerbes in Deutschland
- Der Gesetzgeber ordnet die Durchführung von privatrechtlichen gewerblichen Ermittlungsdienstleistungen dem Detektei-Gewerbe zu.
- Es existieren für diesen Beruf in Deutschland keine öffentlich-rechtlich anerkannten Ausbildungsnormierungen im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und kein Rechtsschutz für die Berufsbezeichnung.
- Als gesetzlich definierte Zugangsvoraussetzungen gelten die Bestimmungen gem.
der §§ 14 und 38 (GewO).
Vereinsrechtliche Regelungen der Verbandsmitgliedschaft im BID
- Der BID ist gem. § 21 BGB ein gemeinnütziger eingetragener Verein.
- Er ist für Personen bei fachlicher und moralischer Eignung zugänglich.
- Zweck des Verbandes ist der Zusammenschluss der im Detektei-Gewerbe oder in artverwandten Gewerben tätigen Personen zur Förderung der Qualifizierung, des kollegialen Erfahrungsaustausches und der internationalen Zusammenarbeit
zwischen den Verbandsmitgliedern.

